Bäume vor Profit: Die Stadt prüft, ob sie die Baugenehmigung für die Lindenschmitstraße 25 zurücknimmt
Sendling · Dienstag, 4. August 2026
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zum Baumschutz an dieser Adresse entschieden. Jetzt antwortet die Stadtbaurätin — und die Antwort ist deutlicher als üblich.
Es kommt selten vor, dass eine erteilte Baugenehmigung wieder eingesammelt wird. Für die Lindenschmitstraße 25 prüft die Lokalbaukommission genau das — und zwar zeitnah.
Das teilt Stadtbaurätin Elisabeth Merk in ihrer Antwort auf einen Antrag der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt vom 21. November 2025 mit. Der Antrag hatte verlangt, Konsequenzen aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Baumschutz an der Lindenschmitstraße zu ziehen.
Der Vorgang ist für die Nachbarschaft aus einem Grund interessant, der über diese eine Adresse hinausgeht: Ein Gericht hat entschieden, dass beim Baumschutz an dieser Stelle etwas nicht in Ordnung war — und die Stadt zieht daraus jetzt nicht nur eine Lehre für die Zukunft, sondern greift eine bereits erteilte Genehmigung wieder an. Das ist der Unterschied zwischen einem Urteil, das man zur Kenntnis nimmt, und einem, das man anwendet.
Quellen: - Rathaus-Umschau — Lindenschmitstraße 25: Stadt prüft Rücknahme der Baugenehmigung nach VGH-Urteil
Quellen