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6,30 Meter statt 8,50 — deshalb hält das Referat verkehrsberuhigte Bereiche in Laim für nicht machbar

Laim · Freitag, 14. August 2026

Das Mobilitätsreferat hält die Ofener Straße, die St.-Ulrich-Straße und Haunerstraße/Friedberger Straße für zu schmal. Dafür kündigt es etwas anderes an: eine Neuordnung des Gehwegparkens.

Es scheitert an knapp zwei Metern. Eine Stadträtin der CSU mit Freien Wählern hatte im November 2025 beantragt, an drei Stellen in Laim verkehrsberuhigte Bereiche zu prüfen und, sofern rechtlich möglich, anzuordnen: Ofener Straße, St.-Ulrich-Straße und Haunerstraße/Friedberger Straße. Die Antwort des Mobilitätsreferats liegt jetzt vor.

Die Straßenverkehrsbehörde darf verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen 325) nur anordnen, wenn eine ganze Liste von Voraussetzungen erfüllt ist — und eine davon ist schlicht Platz. Als Mindestbreite gilt üblicherweise 8,50 Meter, weil der Bereich niveaugleich über die volle Straßenbreite ausgebaut, mit Parkflächen markiert und mit Versätzen und Aufpflasterungen versehen werden muss.

Die genannten Straßen sind 6 bis 6,30 Meter breit. Damit ist nach erster Beurteilung des Referats kein sinnvoller Ausbau möglich. Ein verkehrsberuhigter Bereich ohne Ausbau, schreibt das Referat weiter, wäre für den Fußverkehr sogar nachteilig — er würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Sicherheitsrisiken führen.

Der interessanteste Teil steht am Schluss und beantwortet eine Frage, die gar nicht gestellt war. Das Mobilitätsreferat vermutet, dass hinter dem Antrag eigentlich das Gehwegparken steht — und teilt mit, dass es derzeit eine Beschlussvorlage zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Stadtrat vorbereitet. Begonnen werde, nach einer stadtweiten Analyse, mit den Straßenzügen mit dem größten Handlungsdruck. Und dann folgt ein Satz, den man in Laim aufheben sollte: „Wir gehen davon aus, dass Straßen in Laim dazugehören werden."

Quellen: - Rathaus-Umschau — Verkehrsberuhigte Bereiche in Laim

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