Aus den ruhigeren Wohnstraßen wird vorerst nichts — sie sind zu schmal für die Vorschrift
Laim · Hadern · Freitag, 14. August 2026
Verkehrsberuhigte Bereiche brauchen üblicherweise 8,50 Meter Straßenbreite. In Laim sind es 6 bis 6,30. Das Referat verweist stattdessen auf eine kommende Vorlage zum Gehwegparken.
Manchmal ist eine Absage vor allem eine Rechenaufgabe. Auf Antrag aus dem Stadtrat hat das Mobilitätsreferat geprüft, ob in Laim verkehrsberuhigte Bereiche angeordnet werden können — in der Ofener Straße, der St.-Ulrich-Straße und an Haunerstraße/Friedberger Straße.
Die Straßenverkehrsbehörde darf verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen 325) nur anordnen, wenn eine ganze Liste von Voraussetzungen erfüllt ist — und eine davon ist schlicht Platz. Als Mindestbreite gilt üblicherweise 8,50 Meter, weil der Bereich niveaugleich über die volle Straßenbreite ausgebaut, mit Parkflächen markiert und mit Versätzen und Aufpflasterungen versehen werden muss.
Die genannten Straßen sind 6 bis 6,30 Meter breit. Damit ist nach erster Beurteilung des Referats kein sinnvoller Ausbau möglich. Ein verkehrsberuhigter Bereich ohne Ausbau, schreibt das Referat weiter, wäre für den Fußverkehr sogar nachteilig — er würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Sicherheitsrisiken führen.
Der interessanteste Teil steht am Schluss und beantwortet eine Frage, die gar nicht gestellt war. Das Mobilitätsreferat vermutet, dass hinter dem Antrag eigentlich das Gehwegparken steht — und teilt mit, dass es derzeit eine Beschlussvorlage zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Stadtrat vorbereitet. Begonnen werde, nach einer stadtweiten Analyse, mit den Straßenzügen mit dem größten Handlungsdruck. Und dann folgt ein Satz, den man in Laim aufheben sollte: „Wir gehen davon aus, dass Straßen in Laim dazugehören werden."
Quellen: - Rathaus-Umschau — Verkehrsberuhigte Bereiche in Laim
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