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Korrektur Wir haben „endgültig“ geschrieben. Richtig ist: Tempo 30 gilt — wie lange, ist offen

Neuhausen · Dienstag, 18. August 2026

Am 14. August stand hier, der Streit um die Landshuter Allee sei zu Ende. Die SZ formuliert jetzt vorsichtiger, und sie hat recht: Eine aufgehobene Weisung ist kein Dauerzustand.

Wir müssen an dieser Stelle etwas an unserem eigenen Text vom 14. August geradeziehen.

Wir hatten geschrieben, auf der Landshuter Allee bleibe Tempo 30 dauerhaft, der Streit sei zu Ende. Das war eine Behauptung, die wir so nicht belegen können.

Was gesichert ist: Oberbürgermeister Dominik Krause hat die Weisung seines Vorgängers Dieter Reiter, auf dem Abschnitt des Mittleren Rings wieder Tempo 50 zuzulassen, aufgehoben. Auf der Landshuter Allee gilt Tempo 30.

Was wir nicht wissen: ob es dabei bleibt. Die SZ schreibt am 17. August ausdrücklich, die Regelung gelte „zumindest vorerst“. Unsere Quelle vom 14. August, die tz, hatte „dauerhaft“ getitelt. Wir haben diese Formulierung übernommen und mit „endgültig“ noch verstärkt.

Der Fehler liegt aber nicht erst beim zweiten Blatt. Eine zurückgenommene Weisung ist ein Verwaltungsakt, den man zurücknehmen kann — daraus folgt nicht, dass etwas für immer gilt. Das hätten wir am 14. August auch ohne die zweite Quelle sehen müssen.

Der übrige Bericht bleibt richtig: Zwei Anwohner haben, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe, jahrelang prozessiert und vor Gericht recht bekommen; die Umwelthilfe hat ihre Klage für erledigt erklärt.

Eine Anmerkung in eigener Sache. Wir haben das Wort „dauerhaft“ nicht erfunden — es stand in der Überschrift unserer Quelle. Aber wir haben es übernommen, statt es zu prüfen, und in der Überschrift sogar zu „endgültig“ gesteigert. Eine Formulierung wird nicht dadurch belastbar, dass sie schon gedruckt war.

Quellen: - SZ München — Landshuter Allee: Warum es bei Tempo 30 auf dem Mittleren Ring bleibt

Quellen