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Das Fördergeld für die Brücke am Giesinger Berg scheitert an einem Zirkelschluss

Obergiesing · Giesing · Donnerstag, 20. August 2026

Für Fördergeld aus dem Bundes-Sondervermögen braucht die Stadt 50 Prozent Eigenmittel. Die hat der Stadtrat für dieses Projekt nicht eingeplant — also kann sie den Antrag nicht stellen.

Es gibt einen Fördertopf. Es gibt ein Projekt. Und es gibt einen Satz, der beide zuverlässig auseinanderhält.

Die Grünen – Rosa Liste – Volt hatten im Februar beantragt, die Verwaltung solle eine Finanzierung für die Fuß- und Radbrücke am Giesinger Berg aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) beantragen. Die Antwort der Baureferentin liegt jetzt vor, und sie ist ein Lehrstück.

Was bisher geschah

Das Baureferat hat das Projekt zum Eckdatenbeschluss 2026 angemeldet. Mit Beschluss der Vollversammlung vom 30. Juli 2025 wurden die investiven Mittel dafür nicht anerkannt. Die Entwurfsplanung wird dem Stadtrat vorgelegt, sobald es die Haushaltslage ermöglicht.

Und warum das Fördergeld nicht hilft

Die Stadtkämmerei erklärt die Mechanik: Der Mittelabfluss aus dem SVIK läuft für den Radwegebau in der Regel über die Kommunalrichtlinie, Teil des Klima- und Transformationsfonds. Und die verlangt mindestens 50 Prozent Eigenmittel. Mit dem Antrag ist verbindlich zu bestätigen, dass die veranschlagten Eigenmittel selbst aufgebracht werden können.

Hier schließt sich der Kreis: Da für die Brücke derzeit keine städtischen Mittel eingeplant sind, scheidet eine rechtskonforme Antragstellung nach dem SVIK zum jetzigen Zeitpunkt aus. Möglich wäre sie erst, wenn der Stadtrat die Ausgabemittel einplant.

Man braucht also Geld, um Geld zu bekommen — und die Eigenmittel, die man dafür bräuchte, hat der Stadtrat für dieses Projekt nicht anerkannt. Das ist nicht dasselbe wie „gestrichen“, sondern heißt: Sie standen im Eckdatenbeschluss und wurden nicht bewilligt.

Was der Bescheid ausdrücklich nicht sagt

Er sagt nicht, dass die Brücke abgesagt ist. Er sagt, dass dieser Weg zur Finanzierung derzeit versperrt ist und der Antrag damit „abschließend behandelt“ sei. Die Entwurfsplanung bleibt angemeldet. Wer auf die Brücke wartet, wartet auf einen Haushalt, nicht auf eine Entscheidung gegen das Projekt.

Unabhängig davon teilt die Kämmerei mit, dass die verfügbaren Mittel aus dem Sondervermögen ohnehin vollumfänglich für andere städtische Vorhaben beansprucht werden.

Quellen: - Rathaus-Umschau — Brücke am Giesinger Berg

Quellen