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Am Auto klebte ein Zettel mit Telefonnummer — Unfallflucht war es trotzdem

Ingolstadt · Sonntag, 30. August 2026

Nach einem Parkrempler in der Fontanestraße wurde ein Führerschein sichergestellt. Der Fall zeigt, dass ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht reicht.

Am Samstag, 29. August, gegen 4.15 Uhr ist es in der Fontanestraße zu einem Verkehrsunfall gekommen. Nach Angaben der Polizei touchierte eine Autofahrerin beim rückwärtigen Ausparken vor einer Gaststätte einen geparkten Wagen.

Was dann passierte, ist der Grund, warum diese Meldung hier steht. Die Fahrerin und ihr Beifahrer stiegen aus und sahen sich die Schäden an. Der Beifahrer hinterließ am beschädigten Fahrzeug einen Zettel mit einer Telefonnummer. Danach fuhren beide weg, ohne die Polizei zu verständigen.

Genau das ist der Fehler, und er ist verbreitet, weil er sich nach dem Gegenteil anfühlt. Ein Zettel an der Scheibe wirkt wie Anstand; rechtlich ist es trotzdem ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Wer einen Schaden verursacht, muss eine angemessene Zeit warten oder die Polizei verständigen — der Zettel ersetzt das nicht.

Bei der Fahrerin wurde kurz darauf ein Atemalkoholwert von über 1,4 Promille gemessen. Sie gab an, nach dem Unfall noch getrunken zu haben; deshalb wurden zwei zeitversetzte Blutproben genommen. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt, der Führerschein sichergestellt.

Den Schaden schätzt die Polizei auf rund 500 Euro am Fahrzeug der Verursacherin und etwa 1.000 Euro am geparkten Wagen. Die Verkehrspolizei Ingolstadt ermittelt unter anderem wegen Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Ein Ermittlungsverfahren ist keine Feststellung von Schuld.

Quellen: - in-direkt — Betrunkene Pkw-Fahrerin verursacht Verkehrsunfall

Quellen