Die Stadt kann nicht sagen, wie oft sie im Landschaftsschutzgebiet bauen ließ
Trudering · Waldtrudering · Freitag, 4. September 2026
KI-erzeugter Text · Verantwortlich: Erich Lehmann Wie das funktioniert
Ein Stadtrat fragte wegen der Wohnblöcke an der Fauststraße im Truderinger Wald. Für die Antwort fehlt das Personal.
Warum an der Fauststraße im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden darf, kann die Stadt nicht sagen
Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) hatte im März gefragt, wie die Stadtverwaltung mit Landschaftsschutzgebieten umgeht. Sein Anlass liegt direkt vor der Haustür. Nach seiner Darstellung wurde im Landschaftsschutzgebiet „Truderinger Wald" an der Fauststraße 90 der Bau mehrerer Wohnblöcke mit Tiefgaragen beschlossen, während an anderer Stelle, er nennt die Friedrich-Creuzer-Straße, selbst kleinere infrastrukturelle Maßnahmen mit Verweis auf den Landschaftsschutz abgelehnt wurden. Bestätigt hat die Verwaltung das nicht; sie ist auf die Einzelfälle gar nicht eingegangen.
Die Antwort des Planungsreferats ist in ihrem Kern eine Nichtantwort, und sie sagt das selbst. Auf die Frage, in wie vielen Fällen seit 2020 in Landschaftsschutzgebieten gebaut oder eine Bebauung genehmigt wurde, heißt es: „Aufgrund der angespannten personellen Situation stehen derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung, um diese Frage umfassend zu beantworten." Eine Recherche wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Auf die Anschlussfrage nach den konkreten Projekten lautet die Antwort vollständig: „Siehe Frage 1."
Zusammenfassend teilt das Referat mit, Landschaftsschutzgebiete spielten in der Genehmigungspraxis der Lokalbaukommission nur selten eine Rolle; gemessen an allen Bauanträgen würden äußerst wenige Baugenehmigungen innerhalb solcher Gebiete erteilt. Für die Frage nach einem einheitlichen Umgang wurde das Referat für Klima- und Umweltschutz eingebunden. Die Antwort hat sich nach eigener Auskunft verzögert, weil erst die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung geklärt werden mussten.
Damit steht die Ausgangsfrage weiter im Raum. Ob die Stadt Landschaftsschutzgebiete einheitlich behandelt, lässt sich nicht beantworten, solange niemand zählt, wie oft in ihnen gebaut wird.
Ein Zeuge meldete einen Roller ohne Kennzeichen, und der war gestohlen
Am Mittwoch, 2. September, rief ein unbeteiligter Zeuge die 110 an und meldete ein Kleinkraftrad ohne Kennzeichen in Trudering. Der Fahrer wurde kurz darauf kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Roller im Vormonat als gestohlen gemeldet worden war; er wurde sichergestellt.
Ermittelt wird wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls. Angaben zur Person machen wir hier nicht.
Zur Genauigkeit gehört ein Hinweis: Die amtliche Überschrift spricht von einer Festnahme, der Text darunter nur von einer Kontrolle. Wir halten uns an den Text.
Ein Ermittlungsverfahren ist keine Feststellung von Schuld.
Quellen: - Rathaus-Umschau (Amtsblatt der Stadt München), Unterschiedlicher Umgang mit Landschaftsschutzgebieten in München - Polizeipräsidium München, 1302. Festnahme eines Tatverdächtigen nach Diebstahl eines Kleinkraftrades – Trudering
Quellen