Ein Kilo Marihuana, 5.000 Euro und die Beschwerde über die Qualität — jetzt läuft der Prozess
Maxvorstadt · Dienstag, 18. August 2026
Vor Gericht steht ein 30-Jähriger wegen versuchten Totschlags. Nach der Anklage ging es um Ware, die als minderwertig beanstandet und nicht zurückgenommen wurde.
Es ist eine dieser Geschichten, in denen ein alltäglicher Reklamationsvorgang in einem Gerichtssaal endet — nur dass es keine Reklamation im rechtlichen Sinn geben kann.
Vor Gericht steht ein 30-Jähriger, dem versuchter Totschlag vorgeworfen wird. Nach Darstellung der Anklage hatte ein Händler einem Freund des Angeklagten ein Kilogramm Marihuana für 5.000 Euro verkauft. Der Freund beanstandete die Ware als minderwertig; der Händler nahm sie nicht zurück.
Bei der Auseinandersetzung, die daraus wurde, erlitt der Händler einen Stich mit einem Schraubenzieher in die Brust.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Was an dem Fall über den Einzelfall hinausgeht: In einem Geschäft, das kein Gericht anrufen kann, wird der Streit über die Ware zum Streit mit dem Körper. Der Prozess, der jetzt läuft, ist die einzige Instanz, die in dieser Sache je zuständig war.
Quellen: - tz München — Mann rammt Dealer Schraubenzieher in die Brust – wegen schlechtem Marihuana
Quellen