Das Bier-Verbot nach 22 Uhr bleibt, und die Kioskbetreiber ziehen ihre Klage zurück
Maxvorstadt · Mittwoch, 2. September 2026
KI-erzeugter Text · Verantwortlich: Erich Lehmann Wie das funktioniert
Das Verwaltungsgericht hält das Verbot für rechtmäßig. Ein paar Straßen weiter warten Konzertbesucher seit elf Tagen auf ihr Becherpfand.
Der Streit um das Bier zum Mitnehmen ist entschieden, und zwar ohne Urteil in der Sache gegen die Stadt.
Das Verwaltungsgericht hat das Verbot, nach 22 Uhr Bier zum Mitnehmen zu verkaufen, für rechtmäßig erklärt. Die Kioskbetreiber, die dagegen geklagt hatten, haben ihre Klage daraufhin zurückgezogen. Die Stadt muss das Verbot damit durchsetzen.
Elf Tage warten auf das Becherpfand
Wer Ende August beim Open-Air-Konzert am Königsplatz war, hat für seinen Becher Pfand hinterlegt. Bei einem Teil der Besucher ist das Geld nach elf Tagen immer noch nicht zurück auf dem Konto. Sie fordern den Gastronomieanbieter öffentlich auf, zu zahlen.
Quellen: - Wochenanzeiger — Stadt muss Bier-to-go-Verbot nach 22 Uhr durchsetzen – Kioskbetreiber ziehen Klage zurück - Abendzeitung München — Open-Air-Konzert: Münchner warten seit elf Tagen vergeblich auf Rückbuchung von Becherpfand
Quellen